PFAS-Verbotsverfahren

EU-weites PFAS-Verbot steht bevor
Die Chemi­ka­lien­gruppe „PFAS“1 soll wegen ihrer ge­sund­heits- und um­welt­be­las­ten­den Eigen­schaf­ten EU-weit re­gu­liert werden. Die spe­ziellen Ver­bote gegen PFAS in Feuer­lösch­schäumen be­tref­fen auch Ihre fluor­hal­tigen Bestands­feuer­löscher!

Es werden unter­schied­liche PFAS-Restrik­tionen an­ge­strebt. Wir klären auf, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie sich darauf vor­be­reiten können. Für PFOA in Schaummittel gelten aber auch noch Übergangsregelungen: 


  • Herstellung und Verkauf: Verboten seit dem 4. Juli 2020
  • Lagerung bei Endverbrauchern: Erlaubt bis zum 4. Juli 2025 (aber es gelten die Beschränkungen für die Verwendung)
  • Schaummittel im Tank von Löschfahrzeugen und -anlagen:

        - Verboten seit dem 1. Januar 2023        
        - Darüber hinaus erlaubt bis zum 4. Juli 2025, wenn das 
           Löschwasser aufgefangen werden kann

        - Keine Verwendung mehr nach dem 4. Juli 2025

  • Ausbildungszwecke: Verboten seit dem 4. Juli 2020
  • Tests zur Technikprüfung: Erlaubt bis zum 4. Juli 2025, wenn das Löschwasser vollständig aufgefangen und fachgerecht entsorgt wird


Wissenswertes

Brandschutz

Ich bin ein Experte auf meinem Gebiet. Aber ohne mein Team wäre ich heute nicht da, wo ich bin. Ich liebe es, mit Gleichgesinnten zusammenzuarbeiten und mit meiner Leidenschaft und Kompetenz meine Ziele zu verwirklichen.

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